Brandschutzbeauftragter

Geprüfter Brandschutzbeauftragter gemäß vfdb-Richtlinie

Die Ausbildung und die Qualifikation des Brandschutzbeauftragten sind nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2014-08(03) und nach der DGUV Information 205-0303 festgelegt. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben habe ich mich zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie ausbilden lassen und den Lehrgang am 22.04.2020 erfolgreich abgeschlossen.

Somit kann ich Sie nun auch als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen und dabei die rechtlichen und technischen Grundlagen der Brandlehre, des baulichen Brandschutzes, des anlagetechnischen Brandschutzes und des organisatorischen Brandschutzes zusammen mit Ihnen umsetzen. Dazu verfüge ich über entsprechendes Fachwissen zu den Themen Explosions- und Brandgefahren, besondere Brandrisiken, Brandschutzmanagement, Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung.

Ich unterstütze Sie daher sehr gerne als:

  • externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
  • bei der Erstellung von Brandschutzordnungen lt. DIN 14096 Teil A, B und C
  • bei der Durchführung von praktischen Räumungs- und Evakuierungsübungen
  • bei der Erstellung von betriebsspezifischen Notfallkonzepten
  • bei der Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • bei der Durchführung von jährlichen Brandschutzunterweisungen
  • bei der Schulung von Führungs- und Leitungskräften
  • bei der Ausbildung von Brandschutz- / Evakuierungshelfern

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